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Hinweis zur Leuchtmittelentsorgung

In Deutschland findet die Entsorgung von verbrauchten Leuchtmitteln in Wertstoffhöfen sowie registrierten Sammel- und Rücknahmestellen bzw. von Großhändlern und Herstellern selbst statt. Materialien und Füllstoffe wie z.B. Glas, Metall und Schwermetallverbindungen werden hier getrennt und recycelt. Glüh- und Halogenlampen bestehen aus Glas und Metall und enthalten keine umweltrelevanten Stoffe.
Da die Gasfüllung von Halogenlampen lediglich einige Millionstel Gramm an Halogen bzw. Halogen-Wasserstoff-Verbindungen enthält, dürfen diese über den Haus- bzw. Reststoffmüll entsorgt werden. Selbst der zeitgleiche Bruch mehrerer Halogenlampen stellt keine Gefahr für uns dar. Glüh- und Halogenlampen gehören jedoch nicht in öffentliche Altglascontainer, da das Lampenglas andere Eigenschaften als das Flaschenglas besitzt.

Diese Leuchtmittel dürfen Sie gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektrG) nicht im Hausmüll entsorgen:

- Leuchtstofflampen
- Kompaktleuchtstofflampen mit oder ohne integriertes Vorschaltgerät
- Quecksilber- und Natriumdampflampen, Halogen-Metalldampflampen sowie Natrium-Niederdrucklampen und Natrium-Xenon-Lampen
- LED-Leuchtmittel und LED-Retrofit-Lampen

Diese Leuchtmittel sind immer mit einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet!

LED-Leuchtmittel enthalten kein Quecksilber, müssen aber aufgrund der in den Bauteilen und Chips enthaltenen möglichen Spuren giftiger Substanzen speziell entsorgt werden.
In der EU fallen viele Entladungslampen in den Geltungsbereich der Richtlinie 2002/96/EC Waste of Electric and Electronic Equipment (Waste of Electric and Electronic Equipment = WEEE = Richtlinie des EU-Parlaments und des Rates über die Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten)
Hauptziel dieser Richtlinie ist die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten. Darüber hinaus sollen mit ihr Rohstoff-Ressourcen durch die Wiederverwendung aus Recycling geschont werden. Ihre nächstgelegene Sammelstelle zeigt Ihnen z.B. die Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH unter www.lightcycle.de

Im Falle eines Bruchs einer LED Lampe besteht keinerlei Gefahr durch Schadstoffe.
Wenn jedoch eine Leuchtstoff- oder Kompaktleuchtstofflampe zerbricht, können sehr geringe Mengen an Quecksilber-Dämpfen in die Luft entweichen.
Achten Sie daher bitte auf die Hinweise des Herstellers und sorgen Sie für eine effektive Belüftung des betroffenen Raumes von mindestens 20 Minuten.

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