Hinweis zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne
weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.
Versandhändler von Elektro- und Elektronikgeräten sind seit dem 24.07.2016 zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet, wenn Ihre Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte eine Fläche von 400m² erreicht.
Die MasterPro GmbH hat die Interzero EPR Services GmbH damit beauftragt, die bundesweite Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten gemäß § 17 (2) Satz 4 ElektroG durchzuführen. Interzero betreibt zu diesem Zweck ein flächendeckendes Netzwerk an Rücknahmestellen an denen Sie ausgediente Altgeräte kostenlos abgeben können. Die Rücknahmestellen sind unter www.interzero.de/weee-annahmestellen veröffentlicht.
Bitte beachten Sie dazu folgendes:
Kleine Geräte (= keine äußere Abmessung größer als 25cm) dürfen in Haushaltsüblichen Mengen (maximal drei Geräte je Geräteart) an den Rücknahmestellen abgegeben werden.
Große Geräte (groß bedeutet, dass mindestens eine Kantenlänge größer 50cm ist) werden auf Wunsch bei Bestellung eines neuen Gerätes von uns zurück genommen.
Elektroaltgeräte, bei denen keine Abmessung größer als 50cm ist, sowie Lampen, dürfen an den Rücknahmestellen abgegeben werden, wenn Sie ein Neugerät bei uns kaufen. Das Altgerät muss dabei im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das Neugerät erfüllen (1:1 Rücknahme) und Sie müssen den Kauf des Neugerätes gegenüber der Rücknahmestelle entsprechend nachweisen können. Um diesen Nachweis erbringen zu können, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Übermitteln Sie Ihren Rückgabewunsch unter Angabe der Geräteart für das abzugebende Altgerät bitte zusammen mit einer Kopie der Rechnung für das erworbene Neugerät entweder per E-Mail an Interzero, unter weee-annahmestellen@interzero.de oder über www.interzero.de/weee-annahmestellen. Interzero prüft anhand der von Ihnen übermittelten Daten, ob Sie zur Abgabe eines Altgerätes an einer der Interzero-Rücknahmestellen berechtigt sind. Ist dies der Fall, stellt Interzero Ihnen ebenfalls per E-Mail einen Beleg zur Verfügung, der mindestens folgende Informationen enthält:
- Kaufdatum + Geräteart des Neugerätes
- Interzero-Vertragsnummer des Auftraggebers
- Interzero-Logo
- Möglicher Rückgabezeitraum
Mit dem ausgestellten Beleg können Sie nun Ihr Altgerät an einer der Interzero-Rücknahmestellen in Ihrer Nähe kostenlos abgeben. Bitte beachten Sie: Bei fehlendem Beleg ist die Rücknahmestelle nicht verpflichtet, das Altgerät anzunehmen.
Die Rücknahmestelle kann auch die Annahme von Altgeräten ablehnen, die aufgrund einer Verunreinigung eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen darstellen (vgl. § 17 Abs. 4 i.V.m. § 13 Abs. 5 ElektroG)
Für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sind Sie als Endnutzer gemäß § 18 (1) Nr. 7 ElektroG selbst verantwortlich.